Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Wandern
Die mit 24. Juli 2019 in Kraft getretenen Regelungen sollen ein reibungsloses Nebeneinander von Viehwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen und Weiden ermöglichen. Für Besucherinnen/Besucher der Almen kommt es in der jeweiligen Situation darauf an, welche konkreten Gefahren aus der Alm- und Weideviehhaltung drohen. Wanderinnen/Wanderer müssen ihr Verhalten stets an mögliche Gefahren anpassen und sich bewusst sein, dass z.B. das Mitführen eines Hundes in aller Regel eine starke Risikoerhöhung mit sich bringt. Dadurch ergibt sich eine zu erwartende Eigenverantwortung von Besucherinnen/Besuchern von Almen und Weiden. Die folgenden Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh (z.B. mit Kühen) sollen diese Eigenverantwortung veranschaulichen:
- Kontakt zum Weidevieh vermeiden. Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
- Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
- Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
- Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
- Gekennzeichnete Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
- Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen
- Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
- Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
- Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
- Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!
Die Verantwortliche/der Verantwortliche für das Alm- und Weidevieh kann als Hilfsmittel für ein sicheres Nebeneinander von Weidevieh und Wanderinnen/Wanderern auf den Standard für die Alm- und Weidewirtschaft zurückgreifen. Dieser gibt Empfehlungen für die Tierhalterin/den Tierhalter ab, entbindet die Wanderinnen/Wanderer jedoch nicht von der zu erwartenden Eigenverantwortung und den Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh.
Weiterführende Links
- Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh (→ BML)
- Standard für die Alm- und Weidewirtschaft (→ BML)
- Sichere Almen (→ BML)
Rechtsgrundlagen
§ 1320 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Justiz