Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Schöffen
In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheiden grundsätzlich ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.
Hinweis
Das Landesgericht als Schöffengericht besteht bei bestimmten schweren Straftaten (z.B. Totschlag, Vergewaltigung, Brandstiftung) aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Wenn eine Straftat mit einem Strafrahmen von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und die Sache nicht dem Geschworenengericht zugewiesen wird, werden die Verhandlungen grundsätzlich vor einem Schöffengericht geführt. Aber auch bestimmte Delikte mit weniger hohen Strafrahmen können gegebenenfalls vom Schöffengericht behandelt werden.
Schöffen sind in ihrer Funktion mit Berufsrichtern gleichzusetzen, sie sitzen auch gemeinsam am Richtertisch. Alle haben dieselben Stimmrechte und entscheiden sowohl in Verfahrensfragen als auch über das Urteil. Entscheidungen fallen durch Abstimmung, zuerst über die Schuld, dann gegebenenfalls über die Strafe. Dabei geben zuerst die Schöffen in alphabetischer Reihenfolge ihr Urteil ab, danach die Berufsrichter, Stimmenthaltung ist nicht erlaubt.
Wenn beide Schöffen für die Unschuld des Angeklagten und der Berufsrichter für die Schuld stimmt, wird der Angeklagte freigesprochen.
Gegen die Stimme des Berufsrichters kann die Schuldfrage nicht bejaht und auch keine für den Angeklagten nachteiligere rechtliche Beurteilung der Schuld vorgenommen werden. Das bedeutet, gegen die Stimme des Berufsrichters kann kein Schuldspruch gefällt werden.
Mit der Abstimmung über das Urteil und dessen Verlesung ist die Tätigkeit der Schöffen vor Gericht beendet.
Die Entscheidung des Schöffengerichts, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist, ist von wenigen Ausnahmen abgesehen endgültig und es kann dagegen kein Rechtsmittel ergriffen werden. Ein solches Urteil kann nur wegen Verfahrensfehlern bzw. wegen der Höhe der verhängten Strafe und/oder wegen der Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche bekämpft werden.
Weiterführende Links
Broschüre "Leitfaden für Schöffinnen/Schöffen" (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
- Geschworenen- und Schöffengesetz (GSchG)
- Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion