Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Fischen in Salzburg – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Grundsätzlich dürfen im Bundesland Salzburg nur Fischereiausübungsberechtigte fischen. Das sind Personen, die eine gültige Fischerkarte und die Erlaubnis des Bewirtschafters zum Fischen haben.

Minderjährigen unter 15 Jahren ist das Fischen ohne gültige Fischerkarte gestattet, wenn sie von einem volljährigen Fischereiausübungsberechtigten begleitet werden.

Fischer müssen bei der Ausübung des Fischfangs

  • entweder eine gültige Jahresfischerkarte und den Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis zum Fischen (außer er ist selbst der Bewirtschafter) oder

mit sich führen und auf Verlangen dem Bewirtschafter und den Organen der öffentlichen Aufsicht vorweisen.

In Salzburg gibt es drei Arten von Fischerkarten: die Jahresfischerkarte, die Gastfischerkarte und die Gastfischerkarte für Angelteiche.

Jahresfischerkarte und Fischerprüfung

Jahresfischerkarten des Landes Salzburg werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag vom Landesfischereiverband Salzburg ausgestellt. Sie gelten für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Alter: Ab 12 Jahren
  • Nachweis der fischereifachlichen Eignung
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs nach dem bisherigen Verhalten des Antragstellers
  • Nachweis der Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband

Bei erstmaliger Beantragung einer Jahresfischerkarte muss der Antragsteller den Nachweis der fischereifachlichen Eignung erbringen. Der Nachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden, z.B. durch Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Solche Prüfungen werden regelmäßig vom Landesfischereiverband Salzburg abgehalten.

Der Nachweis der fischereifachlichen Eignung gilt unter anderem auch dann als erbracht, wenn der Antragsteller eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen oder z.B. eine gleichwertige Eignungsprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.

Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Gegenstände der Prüfung sind Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Fanggeräte, Fischereirecht und einschlägige Rechtsvorschriften. Sie kann ab dem 11. Geburtstag abgelegt werden.

Gastfischerkarte

Gastfischerkarten des Landes Salzburg gelten entweder für 24 Stunden, eine Woche oder zwei Wochen. Gastfischerkarten für Angelteiche können ausschließlich für 24 Stunden erworben werden. Beide Arten von Gastfischerkarten werden von dem Bewirtschafter oder von ermächtigten Ausgabestellen und nur an Personen ausgegeben, die bereits 12 Jahre alt sind.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 15 bis 20 Salzburger Fischereigesetz 2002

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion