Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Wohnschirm
In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM zur Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung des Sozialministeriums.
Allgemeine Informationen
Seit März 2022 unterstützt der WOHNSCHIRM des Sozialministeriums Menschen, die durch die Folgen der aktuellen Teuerungen von einer Delogierung bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein WOHNSCHIRM-Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.
Seit Jänner 2023 ist für Menschen mit niedrigen Einkommen auch Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Nach Beratung und Antragstellung können Energieschulden übernommen werden.
Der WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Er hilft dann, wenn Schulden nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, und wenn sonstige Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen. Bis 2026 stehen dem WOHNSCHIRM insgesamt 200 Millionen Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Haben Sie Miet- oder Energieschulden? Kommen Sie zur kostenlosen Beratung: Auf der WOHNSCHIRM-Website (→ BMSGPK) finden Sie alle WOHNSCHIRM-Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Materialien wie Folder können Sie über den Broschürenservice des Sozialministeriums bestellen.
Weiterführende Informationen
- WOHNSCHIRM-Website (→ BMSGPK)
- WOHNSCHIRM: Hilfe bei Mietrückständen in Österreich (→ BMSGPK)
- Service für Bürgerinnen und Bürger (→ BMSGPK)
Rechtsgrundlage
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz