Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Maut

Allgemeine Informationen

Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig. Bei diesen Streckenmaut-Abschnitten handelt es sich um die gesamte A 13 Brenner Autobahn sowie um Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.

Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Mehrfahrtenkarte.

Voraussetzungen

Neu

Personen, die über eine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung verfügen (Gratisvignette), erhalten nun auch automatisch eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für alle Streckenmautabschnitte (Ausnahme: A 11 Karawanken Autobahn). Mit der Gültigkeitsabfrage ( → ASFINAG) kann jederzeit abgefragt werden, welche Mautprodukte für ein Kfz-Kennzeichen vorliegen.

Sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die kostenlose Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe); Einschränkung muss im Führerschein der behinderten Person eingetragen sein
  • Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.

Die Mehrfahrtenkarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Mehrfahrtenkarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.

Zuständige Stelle

ASFINAG Maut Service GmbH

Kosten

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 Brenner Autobahn

Eine Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung zur Benutzung ausschließlich der A 13 Brenner Autobahn kann im Jahr 2024 zu einem Preis von 11 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erworben werden, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaberinnen/Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
  • Schwerkriegsbeschädigte
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 50 Prozent

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie