Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Arbeiten im Nicht-EU-Raum

Allgemeines

Da die Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt die ausländische Vertretungsbehörde in Österreich zu kontaktieren. Dort sind ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps für die Arbeitsaufnahme im Ausland erhältlich.

Working Holiday-Programme

Die Working Holiday-Programme mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA ermöglichen es Österreicherinnen/Österreichern zwischen 18 und 30 Jahren, während eines sechs- bzw. zwölfmonatigen Ferienaufenthalts in diesen Ländern einer beliebigen Beschäftigung nachzugehen. Dabei sind die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Working Holiday-Programme basieren auf Gegenseitigkeit, d.h. auch Personen zwischen 18 und 30 Jahren aus den genannten Partnerstaaten und –regionen dürfen unter den gleichen Voraussetzungen während eines Working Holiday-Aufenthaltes in Österreich arbeiten.

Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich ein Visum zu beantragen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten