Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Allgemeine Informationen

Wenn Eltern vor der Herausforderung stehen, die Kosten für eine geeignete Kinderbetreuung nur schwer tragen zu können, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Arbeitsmarktservice eine Kinderbetreuungsbeihilfe als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

Die Beihilfe richtet sich an arbeitsuchende oder arbeitslose Frauen und Männer, unselbständig Erwerbstätige sowie an Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder am Unternehmensgründungsprogramm (UGP) teilnehmen.

Eine Förderung kommt in Betracht, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

  • wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
  • wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse trotz bestehender Erwerbstätigkeit wesentlich verschlechtert haben.
  • wenn sich Ihre Arbeitszeit maßgeblich geändert hat und Ihre Kinder daher eine neue Betreuungseinrichtung oder eine andere Betreuungsform benötigen.
  • wenn sich die bisherige Betreuungssituation nicht mehr aufrechterhalten lässt.

Geförderte Kinderbetreuung

Gefördert werden Betreuungskosten in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, bei Tagesmüttern oder Tagesvätern sowie in vergleichbaren bewilligten Einrichtungen. Anerkannt werden ausschließlich die Betreuungskosten.

Voraussetzungen

Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein, bei nachgewiesener Behinderung jünger als 18 Jahre.
Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers darf 2.700 Euro nicht übersteigen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch beim zuständigen AMS gebunden und muss vor Beginn der Beschäftigung oder der AMS-Maßnahme sowie vor Start der Kinderbetreuung beantragt werden.
Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro pro Monat und wird jeweils für 26 Wochen gewährt. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, maximal bis zu 156 Wochen pro Kind.

Zusätzliche Informationen

Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen Förderungen der einzelnen Bundesländer. Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung.

Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgeld" (KBG) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz