Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion