Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft
Wenn ein in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebendes Paar ein gemeinsames Kind bekommt, ist die Vaterschaft gesetzlich noch nicht geklärt. Die rechtliche Vater-Kind-Beziehung wird daher erst durch ein Vaterschaftsanerkenntnis hergestellt. Wenn der anerkennende Vater minderjährig ist, benötigt er für das Vaterschaftsanerkenntnis die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters.
Achtung
Zum Wohle Ihres Kindes sollten Sie nicht auf die Feststellung der Vaterschaft verzichten. Diese ist Voraussetzung für den Unterhalt, das gesetzliche Erbrecht von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.
Vaterschaftsklage
Wenn der (vermutete) Vater sich nicht freiwillig zur Vaterschaft bekennt, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind, auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Die Klage, die durch die Pflegschaftsbehörde genehmigt werden muss, ist im Bezirksgericht am Wohnort des Kindes einzubringen.
Als Beweismittel werden DNA-Gutachten oder Blutuntersuchungen herangezogen. Weigert sich der Betroffene, kann die Blutabnahme auch zwangsweise erfolgen.
Hinweis
Seit 1. Juli 2015 fallen in Verfahren über die Abstammung oder Nichtabstammung keine Gerichtsgebühren mehr an, sofern das Verfahren nach dem 30. Juni 2015 anhängig gemacht wurde.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer