Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Mit einer Partnerin/einem Partner zusammenzuleben bedeutet heute nicht mehr automatisch, dass zwei Menschen auch heiraten wollen. Häufig wird die nicht eheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens gewählt.
Was heißt "nicht eheliche Lebensgemeinschaft"?
Von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn eine Partnerin/ein Partner länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind.
Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist allerdings nicht vom gemeinsamen Wohnen abhängig. Auch bei getrennten Wohnsitzen des Paares (z.B. aus beruflichen Gründen) kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen.
In nicht ehelichen Partnerschaften haben Partnerinnen/Partner keine Verpflichtungen (z.B. Treue- oder Unterhaltspflicht) wie in der Ehe.
Hinweis
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich. Weiters haben verschiedengeschlechtliche Paare seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft. Die Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft (insbesondere in den Bereichen Unterhaltsrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht) kommen nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nicht zu.
Nicht eheliche Lebensgemeinschaften sind ein rechtlich weitgehend unverbindliches Zusammenleben. Es sollte daher zeitgerecht für etwaige Krankheitsfälle der Partnerin/des Partners Vorsorge getroffen werden. Sie haben die Möglichkeit, sich durch schriftliche Übereinkommen abzusichern. Wann Vollmachten (Vorsorgevollmacht) oder Verträge sinnvoll sein könnten, erfahren Sie auf unseren Seiten zum Thema Partnerschaftsverträge.
Weiterführende Links
- Unterhalt (Kinder) – Europäisches Justizportal (→ EK)
- Elterliche Verantwortung – Europäisches Justizportal (→ EK)
- Erbrecht – Europäisches Justizportal (→ EK)
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer