Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Ferialjob

Sobald die Jugendliche/der Jugendliche 15 Jahre alt geworden ist und ihre/seine Schulpflicht beendet ist, darf sie/er einen Ferialjob ausüben. Die Schulpflicht endet in ihrem/seinem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Achtung

Wenn die Jugendliche/der Jugendliche ihren/seinen 15. Geburtstag vor Beginn der Sommerferien, die auf die neunte Schulstufe folgen, feiert, fällt sie/er unter das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Erst mit Vollendung der Schulpflicht – mit Ferienbeginn – gilt sie/er als Jugendliche/Jugendlicher und darf ab diesem Zeitpunkt einen Ferialjob ausüben.

Für Jugendliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, während der Ferien Arbeitserfahrungen zu sammeln:

  • Ferialpraktika werden meist von Schülerinnen/Schülern und Studentinnen/Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums absolviert, daher steht der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund. Ob ein Entgelt ausgezahlt wird, obliegt der individuellen Vereinbarung zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, außer der Kollektivvertrag sieht eine ausdrückliche Regelung vor. "Echte Ferialpraktikantinnen"/"Echte Ferialpraktikanten" sind nur unfallversichert.
  • Ferialangestellte und Ferialarbeiterinnen/Ferialarbeiter haben ein befristetes Arbeitsverhältnis und für sie gelten sämtliche Bestimmungen des Kollektivvertrages. Sie haben Anspruch auf Entgelt und sind vollversichert (d.h. kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert), sofern die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wird.
  • Volontärinnen/Volontäre halten sich in der Regel in Betrieben auf, um deren Arbeit kennenzulernen, haben aber selbst keinerlei Arbeitspflicht und auch keinen Anspruch auf Entgelt. Sie sind unfallversichert. 

Hinweis

Da es für Ferialjobs in Firmen selten klare Regeln gibt, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Hilfreiche Tipps für Praktikantinnen/Praktikanten und Tipps für sonstige Ferialjobberinnen/Ferialjobber finden sich auf den Seiten der Österreichischen Arbeiterkammer.  

Tipp

Nützliche Bewerbungstipps und weitere Informationen zur Ferialpraxis finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion