Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kfz-Abmeldung

Allgemeine Informationen

Im Zuge der Abmeldung kann auch die Freihaltung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug für längstens zwölf Monate beantragt werden. In diesem Fall muss die Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden, wo das alte Fahrzeug abgemeldet wurde.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit einem in Österreich zugelassenen Kfz.

Das Fahrzeug ist abzumelden, wenn

  • es nicht mehr zur Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bestimmt ist,
  • der dauernde Standort des Fahrzeuges in den örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Behörde verlegt worden ist,
  • das Fahrzeug verkauft worden ist und die bisherige Zulassungsbesitzerin/der bisherige Zulassungsbesitzer nicht mehr die rechtmäßige Besitzerin/der rechtmäßige Besitzer ist, oder wenn
  • die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht besteht, beendet ist oder ihre Versicherungssummen die vorgeschriebenen Mindestsummen nicht erreichen.

Zuständige Stelle

Jede Zulassungsstelle (→ VVO) innerhalb Österreichs

Verfahrensablauf

Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Kfz abmelden. 

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer gestorben, so hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (meist Notarin/Notar) die Behörde davon zu verständigen. Die Pflichten der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene zu erfüllen. Mit dieser/diesem sollte daher auch Kontakt betreffend eventueller Verwendung des Fahrzeuges durch Angehörige aufgenommen und informiert werden. Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden.

Hinweis

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, muss Rücksprache mit der Kfz-Versicherung gehalten werden, um sicher zu gehen, dass – auch wenn die Prämie bezahlt ist – das Auto weiterhin bewegt werden darf und Versicherungsschutz besteht. Dazu ist die Notarin/der Notar (die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär im konkreten Verlassenschaftsverfahren) zu kontaktieren, damit durch eine allfällige Abmeldung nicht in die Rechte der anderen Verfahrensparteien, zumeist Erbinnen/Erben oder Pflichtteilsberechtigte, eingegriffen wird.

Die Abmeldung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt. Teil I verbleibt nach Bestätigung der Abmeldung darauf bei der Person, die das Kfz abmeldet, falls keine Gründe dagegenstehen. Bei einer neuerlichen Zulassung wird der bisherige Teil II durch einen neuen ersetzt und es wird die Anzahl der bisherigen Zulassungen angegeben.

Scheckkartenzulassungsscheine werden bei der Abmeldung mittels Lochung entwertet und danach wieder ausgehändigt.

Falls die Zulassungsbescheinigung oder ein Teil davon nicht vorgelegt werden kann, muss bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund dafür abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Abmeldenden/des Abmeldenden
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
  • Zustimmungserklärung der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, wenn das Fahrzeug im Zuge des Ablebens der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers abgemeldet wird
  • Einantwortungsurkunde, wenn das Fahrzeug im Zuge des Ablebens der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers abgemeldet wird
  • Kennzeichentafeln

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie