Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Konsumformen
Der Konsum von psychoaktiven Substanzen muss nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Suchtgefährdung stehen, kann aber trotzdem gesundheitsgefährdend sein. Das Gefährdungspotenzial von psychoaktiven Substanzen kann für die Konsumentin/den Konsumenten sehr unterschiedlich sein, daher wird der Konsum von psychoaktiven Substanzen in folgende Formen unterteilt:
- Abstinenz
- Unschädlicher Gebrauch
- Experimenteller Gebrauch ("Probierkonsum")
Beim experimentellen Gebrauch psychoaktiver Substanzen steht meist die Neugierde im Vordergrund. Bei dieser Konsumform sind keine Rückschlüsse auf die Sucht- und/oder Gesundheitsgefährdung möglich. - Gelegentlicher oder regelmäßiger unschädlicher Gebrauch
Beim gelegentlichen oder regelmäßigen unschädlichen Gebrauch ist meist die Gewohnheit und/oder der Genuss die Hauptmotivation für den Konsum der psychoaktiven Substanz.
- Experimenteller Gebrauch ("Probierkonsum")
- Schädlicher, aber nicht süchtiger Gebrauch (Missbrauch)
Der schädliche Gebrauch ist ein Konsumverhalten, das zu einer körperlichen und/oder psychischen Gesundheitsschädigung führt. Beim schädlichen Gebrauch von psychoaktiven Substanzen muss noch keine Abhängigkeit vorliegen. Es führt auch nicht jeder schädliche Gebrauch zu einer Abhängigkeit; der Übergang ist jedoch meist schleichend.
Die Weltgesundheitsorganisation hat den Begriff des Substanzmissbrauchs durch den Ausdruck "schädlicher Gebrauch von psychoaktiven Substanzen" abgelöst, da die Bewertung, ob die Einnahme einer psychoaktiven Substanz noch einen Gebrauch oder bereits einen Missbrauch darstellt, gesellschaftlich sehr unterschiedlich ist und nicht verallgemeinert werden kann. - Süchtiger Gebrauch (Abhängigkeitserkrankung)
Weiterführende Links
Weltgesundheitsorganisation (→ WHO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz