Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Begriffe mit K

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Konfiskation

Gegenstände, die die Täterin/der Täter zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat verwendet oder die von der Täterin/von dem Täter dazu bestimmt waren, bei der strafbaren Handlung verwendet zu werden, sind zu konfiszieren (d.h. der Täterin/dem Täter abzunehmen). Der Täterin/dem Täter sind auch Gegenstände abzunehmen, die durch die vorsätzlich begangene strafbare Handlung hervorgebracht wurden.

Voraussetzung für die Konfiskation ist, dass die Gegenstände im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz im Eigentum der Täterin/des Täters stehen. Die Konfiskation erstreckt sich auch auf die zur Zeit der Entscheidung erster Instanz im Eigentum der Täterin/des Täters stehenden Ersatzwerte der vorab bezeichneten Gegenstände.

Bei der Konfiskation handelt es sich um eine Nebenstrafe, die nur dann verhängt werden kann, wenn die Täterin/der Täter vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Es kommt dann zu keiner Konfiskation, wenn diese in Hinblick auf die begangene Straftat unverhältnismäßig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Bedeutung der Tat und die Schuld der Täterin/des Täters so gering ist, dass die Konfiskation (die Abnahme von Gegenständen) unangemessen erscheint.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion