Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)
Allgemeine Informationen
Im "Zentralen Waffenregister (ZWR)" werden Schusswaffen aller Kategorien registriert.
Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?
- Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – "Pumpgun") und Kriegsmaterial - Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten - Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie der Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler.
Zuständige Stelle
Bei der zuständigen Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) kann ein Gesamtdatenauszug der im ZWR auf die Bürgerin/den Bürger registrierten Schusswaffen beantragt werden.
Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Eine Waffenregisterbescheinigung kann über das Online-Service "Zentrales Waffenregister" über oesterreich.gv.at mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auch online kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.
Im Einzelnen sind dies folgende Informationsmöglichkeiten:
- Der Ausdruck einer Waffenregisterbescheinigung gemäß § 33 Waffengesetz
- Eine Auflistung aller auf die Anfragerin/den Anfrager aktuell registrierten Schusswaffen und Zubehör
- Der (erneute) Ausdruck von Registrierungsbestätigungen für Schusswaffen der Kategorie C und D, die während der Übergangsfrist bis 1. Juni 2014 von der Bürgerin/dem Bürger (Anfragerin/Anfrager) selbst mittels Bürgerkarte registriert wurden
Das Online-Service ist gratis und kann jederzeit, auch mehrfach, abgerufen werden.
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz (WaffG)
- 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV)
- 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV)
