Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei der Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.
Leichen dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
- Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
- Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").
Zuständige Stelle
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung ins Ausland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Bürgermeister des Sterbeortes:
- In Niederösterreich: der Bürgermeister
- In allen anderen Bundesländern: die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen – je nach Bundesland – entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung stellen oder die Überführung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Fall einer Überführung ins Ausland müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie können den Bewilligungsantrag und die Anzeige persönlich tätigen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Kosten
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion