Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kosten eines Testaments

Für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt fallen Kosten an.

Kosten bei Notaren

Für die Beratung, fachmännische Errichtung, Hinterlegung und Registrierung eines einfachen Testaments beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer wird einmal eine Gebühr berechnet. Diese hängt mit dem jeweiligen Aufwand zusammen und liegt bei einem einfachen Testament netto bei etwa 300 Euro bis 500 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht. Bei komplizierten Testamenten, die eine oder mehrere eingehende Besprechungen zuvor notwendig machen, empfiehlt es sich, die Kosten vorher zu erfragen.

Die Kosten der Hinterlegung eines selbst verfassten Testaments ohne Rechtsberatung können 100 Euro zuzüglich Barauslagen (z.B. Registrierungsgebühr) und 20 Prozent Umsatzsteuer betragen. Es wird empfohlen, ein selbst verfasstes Testament mit einem Notar zu besprechen.

Kosten bei Rechtsanwälten

Für solche von einem Rechtsanwalt erbrachten Leistungen kann das Honorar prinzipiell frei vereinbart werden. Für die Registrierung eines Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte wird eine einmalige Gebühr berechnet. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es nicht.

Weiterführende Links

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer