Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen

Gesetzliche Regelung des Jugendschutzes

Der Jugendschutz ist in Österreich durch die Jugendschutzgesetze der Bundesländer sowie durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Die Sektion Familien und Jugend des Bundeskanzleramts hat die relevanten Auszüge der Jugendschutzgesetze der Bundesländer zusammengefasst.

Wie kann ich Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen?

Beginnen Sie schon mit Ihren Jüngsten, Regeln zur Internetnutzung zu vereinbaren, sich gemeinsam im Internet zu bewegen und sich ihre Lieblingsseiten zeigen zu lassen. Gemeinsame Erfahrungen beim Internetsurfen erleichtern es, auch in Zukunft positive und negative Onlineerlebnisse zu teilen. Und es ermöglicht Ihnen, Ihre Kinder bei der Internetnutzung gezielt anzuleiten.

Vergessen Sie beim Festlegen von Regeln für Onlineaktivitäten in Ihrer Familie oder in der Schule nicht, dass Regeln nur wirksam sind, wenn Kinder und Jugendliche die Regeln verstehen und ihre Berechtigung akzeptieren.

Sie können – gerade bei jüngeren Kindern – technische Hilfsmittel verwenden (z.B. Filterprogramme).

Je älter Kinder werden, desto weniger stellen diese Filterprogramme einen verlässlichen Schutz dar. Denn Jugendliche können diese umgehen oder an anderen Orten (z.B. bei Freundinnen/Freunden oder in Internetcafés) das Internet nutzen. Daher ist es entscheidend, Themen wie Pornografie, Gewalt, Radikalismus etc. generell zu thematisieren und eine entsprechende Sensibilisierung und Reflexion zu fördern.

Eine hundertprozentige Garantie für einen Schutz vor ungeeigneten Inhalten gibt es im Internet nicht, genauso wenig wie im "richtigen" Leben. Aber mit einer Mischung verschiedener Maßnahmen können Sie die Risiken problematischer Interneterlebnisse minimieren.

Vergessen Sie dabei nie: Das Internet bietet großartige Möglichkeiten und eine kompetente Nutzung ist für Schule, Freizeit und Beruf eine unerlässliche Fähigkeit. Auf das Internet zu verzichten oder die Nutzung radikal einzuschränken kann daher keine Lösung sein. Darum ist es wichtig, Kinder aktiv auf die möglichen Risiken vorzubereiten.

Tipp

Tipps und Tricks für Eltern finden Sie in der Broschüre "Schutz vor Schmutz im Internet und am Handy" von Saferinternet.at. Für Kinder von drei bis sechs Jahren gibt es das Bilderbuch "Online-Zoo", das sie ans Internet heranführen und auf Gefahren aufmerksam machen soll. "Online-Zoo" gibt es elektronisch, als E-Book und als Bilderbuch.

Wie kann ich Filterprogramme auf meinem Computer nutzen?

 Links zu kostenlosen und kostenpflichtigen Filterprogrammen sowie technische Informationen finden sich auf Saferinternet.at. Dort finden sich auch Hinweise zu Jugendschutzeinstellungen von Betriebssystemen und Internetbrowsern.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Pornografiegesetz

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion