Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete können mit ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder eine Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) vereinbaren.
Zudem haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit bis zu maximal vier Wochen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, dass sich Bezieherinnen/Bezieher des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe wegen Pflegekarenz vom Leistungsbezug abmelden.
Während einer Pflegekarenz bzw. Familienhospizkarenz besteht eine kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Absicherung. Die Beiträge dafür werden vom Bund übernommen. Darüber hinaus erwerben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in dieser Zeit einen Abfertigungsanspruch.
Zudem wurde im Bundespflegegeldgesetz geregelt, dass bei Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ein Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld für die Dauer der Maßnahme besteht. Auf das Pflegekarenzgeld besteht ein Rechtsanspruch. Im Falle einer Reduzierung der Arbeitszeit (Pflegeteilzeit) gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot.
Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt).
Achtung
Bei Vereinbarung einer Pflegekarenz aus einem geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnis besteht weder Anspruch auf Pflegekarenzgeld noch auf eine aus diesem Grund gewährte Kranken- und Pensionsversicherung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 14c, 14d Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
- §§ 21c bis 21f Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz