Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Gesamtübersicht über alle Entlastungspakete

Entlastungspaket 1

Energiepaket mit einem Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro:

  • Energiekostenausgleich: 600 Mio. Euro
  • Ökostrompauschale: 350 Mio. Euro
  • Ökostrom-Förderbeitrag: 520 Mio. Euro
  • Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen: 200 Mio. Euro

Entlastungspaket 2

Energiepaket mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro:

  • Erhöhung des Pendlerpauschales (→ BMF) um 50 Prozent, Vervierfachung des Pendlereuros und Erhöhung der SV-Rückerstattung für Pendlerinnen/Pendler mit niedrigem Einkommen um 100 Euro (60 Euro im Jahr 2022 und 40 Euro im Jahr 2023): 420 Mio. Euro
  • Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterungen: 150 Mio. Euro
  • Senkung der spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe (→ USP) und Elektrizitätsabgabe (→ USP)) um rund 90 Prozent: 900 Mio. Euro
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B. Schülerfreifahrten)
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk, sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. Euro
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt-Zahlungen
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative, dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und Photovoltaik-Projekte: insgesamt 250 Mio. Euro

Entlastungspaket 3

Die Regierung hat im Juni 2022 weitere Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung im Volumen von weiteren mehr als 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 beschlossen. Im Paket wurde dabei die Dringlichkeit der aktuellen Situation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die damit zusammenhängenden technischen und rechtlichen Umsetzungsschritte wurden rasch vorangetrieben.

Das Entlastungspaket 3 umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind (erfolgte im August 2022)
  • Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300 Euro (wurde von den jeweiligen Auszahlungsstellen seit 1. September 2022 ausbezahlt)
  • Bis spätestens 30. September 2022 wurde der erhöhte Familienbonus Plus (→ BMF) in Höhe von 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren für das Jahr 2022 im Zuge der Lohnverrechnung wirksam.
  • Erhöhter Kindermehrbetrag (→ BMF) in Höhe von 550 Euro (wurde für das Jahr 2022 ab Anfang 2023 wirksam)
  • Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (wurde ab Anfang 2023 rückwirkend für 2022 wirksam)
  • Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern kann in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.
  • Ab September 2022 wurden der erhöhte Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Dadurch wurden alle in Österreich lebenden Erwachsenen in Höhe von mindestens 500 Euro unterstützt.

Langfristige Maßnahmen ab dem Jahr 2023

Ab 1. Jänner 2023 sind die Abschaffung der kalten Progression, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam geworden. Dadurch werden die Menschen und Unternehmen dauerhaft entlastet.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundeskanzleramt