Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen
In bestimmten Härtefällen kann es zu einer Verlängerung des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) von maximal 91 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, kommen.
Für Geburten ab 1. November 2023 besteht auch bei Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf eine Härtefälle-Verlängerung von maximal 61 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, in Höhe der Sonderleistung von 39,33 Euro täglich (Wert 2024).
Ein Härtefall liegt vor, wenn der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes verhindert ist (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).
Bei Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld kann eine Verlängerung des Bezugs darüber hinaus auch in folgendem Fall erfolgen:
Ein dauerhaft alleinstehender Elternteil
- hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) bzw. bezieht einen vom Gericht vorläufig zugesprochenen Unterhalt in der Höhe von maximal 100 Euro monatlich und
- verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.400 Euro (inklusive Familienleistungen) bzw. plus je 300 Euro für jede weitere Person im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt