Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zur Konkurseröffnung

Allgemeine Informationen

Der Antrag auf Konkurseröffnung und Eröffnung des Konkursverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen. 

Tipp

Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download. Die Formulare liegen auch bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen auf. Die Anträge auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Voraussetzungen

Die Anträge können auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.

Nach Konkurseröffnung können folgende Informationen über die Insolvenzdatei oder bei Gericht kostenlos (auch telefonisch) eingeholt werden:

  • Daten der Schuldnerin/des Schuldners
  • Daten der Gläubigerinnen/Gläubiger
  • Anschrift der Masseverwalterin/des Masseverwalters
  • Frist für die Forderungsanmeldung
  • Datum der Gläubigerversammlung
  • Prüfungstagsatzung

Fristen

Der Konkurseröffnungsantrag ist von der Schuldnerin/vom Schuldner ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz