Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
General information
Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes erhöhte Familienbeihilfe beziehen und finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 262 Euro zu.
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.
Competent authority
Further information
Der monatliche Freibetrag vermindert sich durch pflegebedingte Geldleistungen (beispielsweise Pflegegeld).
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Last update: 28.04.2025
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