Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (Zentralmatura)

Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen (Drei-Säulen-Modell): 

Die Schülerinnen/Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten können.

Abschließende Arbeit (ABA)

Im Rahmen der ersten Säule können alle Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten eine abschließende Arbeit wählen. Die Lernenden legen das Thema der abschließenden Arbeit bis Ende März der vorletzten Schulstufe mit der Prüferin/dem Prüfer fest. Anstatt einer abschließenden Arbeit kann bis 2028/29 eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung gewählt werden.Wird die ABA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – aus drei, vier oder fünf schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in der Unterrichtssprache (Deutsch sowie die Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), in Mathematik, bestimmten Lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Griechisch und Latein sind standardisiert, d.h. die Prüfungsaufgaben werden für alle Maturantinnen/Maturanten im Bundesministerium für Bildung erstellt. 

Die Aufgabenstellungen in den übrigen schriftlichen Maturaprüfungsgebieten sind nicht standardisiert (andere Lebende Fremdsprachen, Darstellende Geometrie, Physik, Musikkunde, etc.), d.h. sie werden an den Schulen erstellt. 

Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Beurteilung

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten. 

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten "Schwellenwertes".

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 14/2023).

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrenden. Je nach Wahl der Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten müssen zwei, drei oder vier mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Beurteilung

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 14/2023).

Tipp:

Das BMB stellt auf einer eigenen Website, matura.gv.at (BMB), grundlegende Informationen zu Aufbau, Inhalt und Durchführung der Prüfungen, frühere Klausuraufgaben, Übungsmaterialien, Begleitmaterialien u.a. für Lernende und Lehrende zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung