Motortausch

General information

Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortype angegeben ist.

Wenn es sich beim Motortausch nicht um typengleiche Motoren handelt, muss vor der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung eine Typisierung des Kfz durchgeführt werden.

Deadlines

Bei typgleichen Motoren ist die Änderung binnen einer Woche anzuzeigen. Der Einbau eines Motors einer anderen Type ist unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen.

Competent authority

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Procedure

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Required documents

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Nachweis über Typengleichheit
    (z.B. Bestätigung von der Händlerin/dem Händler)
  • Besitznachweis
    (z.B. Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors)
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Costs and fees

Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung fallen keine Gebühren an.

Legal basis

§ 42 Abs 2 Kraftfahrgesetz (KFG)

Last update: 16.04.2025
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