Bürgerbegutachtung
Bevor
- ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
- eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht
- dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
- dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen
Eine
Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der
Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für
die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften
vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des
Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).
Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion/Service
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.
Beilage.pdf
Montag, 16. Januar 2023