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Bürgerbegutachtung

Bevor 

  • ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
  • eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,

haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.

Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht

  • dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
  • dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen

Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.

Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).

Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion/Service
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten

oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.

Beilage.pdf

Montag, 16. Januar 2023