Illegale Fleischablagerungen

In der letzten Zeit wurden vermehrt Ablagerungen von altem Fleisch und Speiseresten im Wald und entlang der Sparzierwege festgestellt.  Es wird darauf hingewiesen, dass derartige Ablagerungen verboten sind und künftig ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden! Verdorbene Lebensmittel sind ausnahmslos in der Biotonne zu entsorgen. Da auch die Gefahr von Giftködern gegeben ist, werden alle Hundebesitzern aufgefordert, ihren Hund beim Sparzierengehen – wie gesetzlich vorgesehen - mit Beißkorb oder an der Leine zu führen! Hinweise bitte sofort an die örtliche Polizeiinspektion oder an die Gemeinde.