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Feuerpolizeiliche Beschau

Die Firma Hüblauer Leonhard, Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer, 3361 Aschbach, wurde mit der feuerpolizeilichen Beschau aller Betriebe und landwirtschaftlichen Liegenschaften im Gemeindegebiet Kematen beauftragt. Diese wird im Laufe des Jahres 2020

Was ist eine feuerpolizeiliche Beschau?

Gemäß § 14-16 des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖFG 2015) ist der zuständige Rauchfangkehrer verpflichtet mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren eine feuerpolizeiliche Beschau durchzuführen. Dieser hat selbständig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen und zu organisieren. Die feuerpolizeiliche Beschau ist somit eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken sowie Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten. Dabei wird im Besonderen folgendes überprüft:

 - Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsdienste und

  Feuerwehr inkl. Fluchtwege

- Löschwassersituation und erste Löschhilfe

  (Feuerlöscher)

- Brandabschnittsbildung, Brandwände

- Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und

  Flüssiggasen

- Lagerung von festen Brennstoffen, Erntegütern

- Feuerungsanlagen hinsichtlich Brandschutz

- Garagen, Fahrzeugabstell– u. Unterstellplätze


Sinn der feuerpolizeilichen Beschau

Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen, kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risiken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.

Die Gebühr für die feuerpolizeiliche Beschau ist landesgesetzlich geregelt und wird direkt vom Rauchfangkehrermeister verrechnet. Wir ersuchen Sie, den Rauchfangkehrer bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Der genaue Durchführungstermin wird Ihnen direkt vom Rauchfangkehrermeister in einem persönlichen Schreiben ca. 2 Wochen im Vorhinein bekanntgegeben.

 Weitere Infos unter:

www.hueblauer.at/Infos & Downloads

www.rauchfangkehrer.org/Verordnungen