Mit der 6. Änderung der Geflügelpest-Verordnung wurde das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. Diese Verordnung ist mit 10. Jänner 2017 in Kraftgetreten.
Mit der 7. Änderung der Geflügelpestverordnung 2007 wurde die verpflichtende Stallpflicht von Geflügel mit 25. März 2017 0:00 Uhr aufgehoben.
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