Hundeanmeldung

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes:


- meldepflichtig sind Hunde ab einem Alter von drei Monaten

- der Erwerb eines Hundes ist am Gemeindeamt binnen 1 Monat anzuzeigen


Nach den Bestimmungen des NÖ. Hundeabgabengesetzes 1979, LGBl.Nr. 3702-3 und der vom Gemeinderat beschlossenen Hundeabgabenverordnung beträgt die Hundeabgabe jährlich
€ 26,00. (für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ. Hundehaltegsetz jährlich € 66,-- pro Hund) Bedenken Sie bitte, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldung bzw. Registrierung Ihres Hundes am Gemeindeamt in Ausnahmesituationen – etwa bei Entlaufen des Hundes oder bei Bissunfällen unbedingt notwendig ist und auch Ihnen als Hundebesitzer Schutz bietet! Bitte beachten Sie auch die geltende „Chip-Pflicht“, nach der alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden müssen!


Dringender amtlicher Appell: Hunde sind beim Spazierengehen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen um etwaige Gefahrensituationen zu vermeiden !

Anfallender Hundekot ist in den von der Gemeinde GRATIS zur Verfügung gestellten Hundekot-Sackerl zu entsorgen!

 
Foto: Jörg Sabel  / pixelio.de