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Führen von Hunden

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes: § 1 Wer einen Hund hält muss dafür die erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen…, dass Menschen… nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. § 8 Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen… überlassen, die die dafür erforderliche Eignung… und notwendige Erfahrung aufweisen. An öffentlichen Wegen und Plätzen im Ortsbereich… müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Dringender amtlicher Appell: Hunde sind beim Spazierengehen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen um etwaige Gefahrensituationen zu vermeiden (z.B. am Schneerosenweg)!