Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von € 150-- zu gewähren.
Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG).
Weitere Infos sowie Antragsformulare erhalten Sie auch im Internet unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Der NÖ Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2025 am Gemeindeamt beantragt werden.
Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensnachweise mitzubringen!