Kundmachung Gemeinderatswahl 2026

Die NÖ Landesregierung hat am 27. Jänner 2026 auf Grund des § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 4 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, in der Fassung Nr. 63/2025 verordnet

Verordnung über die Ausschreibung der teilweisen Wiederholung der Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs.
Für die teilweise Wiederholung der Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs wird als Wahltag der Sonntag, der 22. März 2026 festgelegt.

Kundmachung Wahlausschreibung.pdf

Donnerstag, 29. Januar 2026