Achtung: Rechtsregel in der 30-er Zone

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 eine 30 km/h Zonenbeschränkung im gesamten Siedlungsbereich zwischen der B121 und dem Ybbsufer von der 4. Straße  (Bereich Sparkasse) bis zur 10.b Straße (Bereich Zufahrt Tennis-/Stockschützenplätze) bzw. bis zur Ausfahrt aus der 8.a Straße in die B121 verordnet.  Die bestehende 30 km/h Zonenbeschränkung in der 31. Straße wurde um die 31.a Straße bis zur Kreuzung mit der 33. Straße (nähe Fa. IFE)  erweitert.

 Bitte beachten Sie, dass nunmehr im gesamten Zonengebiet die RECHTS-REGEL gilt.